| 1 |
die ihre Einkommensteuer in Tarnowskie Góry abrechnen und in ihrer Steuererklärung die Gemeinde Tarnowskie Góry als ihren Wohnsitz angeben |
- die erste Seite der Einkommensteuererklärung für das vorangegangene Jahr
oder
- eine vom Finanzamt ausgestellte Bescheinigung
in Tarnowskie Góry über die Zahlung der Einkommensteuer in Tarnowskie Góry
oder
- wenn die jährliche Steuererklärung online abgegeben wurde, eine UPP (offizielle Bescheinigung über die Abgabe) |
| 2 |
die die Agrarsteuer für ihren landwirtschaftlichen Betrieb in Tarnowskie Góry begleichen und in der Agrarsteuererklärung die Gemeinde Tarnowskie Góry als ihren Wohnsitz angeben |
- einen gültigen Agrarsteuerbescheid
oder
- die erste Seite der Information über die Agrarsteuer - Formular IR |
| 3 |
mit ständigem oder vorübergehendem Wohnsitz auf dem Gebiet der Gemeinde Tarnowskie Góry gemeldet sind, die unter 26 Jahre alt sind und von der Pflicht zur Zahlung der Einkommenssteuer mit der so genannten "Erleichterung für junge Leute" befreit sind |
- PIT 11 Steuerinformationen für das vorangegangene Jahr
oder
- im Falle der Einreichung der PIT-11-Informationen über das Internet - UPP (offizielle Bestätigung der Einreichung) |
| 4 |
Kinder von Personen der Gruppen 1 bis 3 bis zum Alter von 18 Jahren |
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| 5 |
Personen ohne Einkommen, die Kinder unter 18 Jahren großziehen und mit ständigem oder vorübergehendem Wohnsitz in der Gemeinde Tarnowskie Góry gemeldet sind |
Entscheidung über die Gewährung der Leistung 800+ |
| 6 |
Personen, die studieren, zwischen 18 und 26 Jahren alt sind und mit ständigem oder vorübergehendem Wohnsitz im Gebiet der Gemeinde Tarnowskie Góry gemeldet sind |
- gültiger Schüler- oder Studentenausweis
oder Studentenausweis,
- Erklärung des Schülers/Studenten, die die Anlage Nr. 3 zu den Vorschriften bildet |
| 7 |
Rentner, die mit ständigem oder vorübergehendem Wohnsitz im Gebiet der Gemeinde Tarnowskie Góry gemeldet sind |
Rentnerausweis |