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Zusätzliche Aufnahme für Kindergärten 2026/2027

18.05.2026 r.

Die zusätzlichen Einstellungen für Kindergärten beginnen am 19. Mai und werden - wie bisher - ausschließlich über das elektronische System durchgeführt.

Die Einschreibung für mehr als 90 freie Stellen in den Kindergärten der Stadt Tarnogórska erfolgt unter https://naborp-kandydat.vulcan.net.pl/tarnowskiegory.

Daten der Rekrutierung

  • Beginn der Anwerbung: 19. Mai 2026.
  • Fertigstellung der Bewerbungen: 22. Mai 2026 bis 15.00 Uhr.
  • Frist für die Abgabe der ausgedruckten Bewerbung an den Kindergarten der ersten Wahl: bis zum 22. Mai 2026.

Die Bewerbung ist elektronisch auszufüllen, auszudrucken und bei dem Kindergarten abzugeben, der auf der Präferenzliste an erster Stelle steht. Wenn Sie den Antrag nicht an den Kindergarten schicken, können Sie nicht an dem Auswahlverfahren teilnehmen.

Liste der Kindergärten, die an der zusätzlichen Anwerbung teilnehmen:

  • Kindergarten Nr. 1, ul. Legionów 9
  • Kindergarten Nr. 2, ul. Gruzełki 17
  • Kindergarten Nr. 4, ul. Sienkiewicza 5
  • Kindergarten Nr. 5, ul. Leśna 6
  • Kindergarten Nr. 8 im Schul- und Kindergartenkomplex Nr. 1, ul. Słowackiego 34
  • Kindergarten Nr. 9 "Przedszkolaka Akademie", ul. Zaciszna 11
  • Kindergarten Nr. 11, ul. Mickiewicza 18
  • Kindergarten Nr. 18 im Schul- und Kindergartenkomplex Nr. 4, ul. Powstańców Warszawskich 42
  • Kindergarten Nr. 22, ul. Kard. S. Wyszyńskiego 137.

Kinder, die im Gebiet der Gemeinde Tarnowskie Góry wohnen, werden in die öffentlichen Kindergärten aufgenommen.

Die detaillierten Kriterien und der Zeitplan für die Einstellung sind im Folgenden aufgeführt.

  1. Einstellungskriterien - erste Stufe des Einstellungsverfahrens

Kriterien, die in der ersten Phase des Einstellungsverfahrens für öffentliche Kindergärten gemäß dem Gesetz vom 14. Dezember 2016 gelten. Bildungsgesetz (d.h. Gesetzblatt von 2025, Punkt 1043 mit Änderungen). Die Kriterien werden gemeinsam berücksichtigt und sind gleichwertig.

L.p. Kriterium Dokumente, die die Erfüllung eines Kriteriums bestätigen (Art. 150 Abs. 2 Punkt 1 des Bildungsgesetzes)
1. Große Familiengröße in derFamilie des Bewerbers(d.h. eine Familie mit drei oder mehr Kindern - Artikel 4, Punkt 42 des Bildungsgesetzes) Erklärung über eine große Anzahl von Kindern in der Familie des Bewerbers
2. Behinderung der Bewerberin/des Bewerbers Bescheinigung über die Notwendigkeit einer Sonderausbildung aufgrund einer Behinderung, Behindertenausweis oder Bescheinigung über den Grad der Behinderung oder eine gleichwertige Bescheinigung im Sinne der Bestimmungen des Gesetzes über die berufliche und soziale Rehabilitation und Beschäftigung von Behinderten vom 27.08.1997 (GBl. 2025, Pos. 913 mit Änderungen).
3. Behinderung eines der Elternteile des Bewerbers
4. Behinderung beider Elternteile der Bewerberin/des Bewerbers
5. Behinderung eines Geschwisters
6. Alleinerziehung (d. h. das Kind wird von einem alleinerziehenden Elternteil, einem Junggesellen, einer Witwe, einem Witwer, einem rechtlich getrennten Elternteil, einem geschiedenen Elternteil erzogen, es sei denn, eine solche Person erzieht mindestens ein Kind gemeinsam mit dem Elternteil des Kindes - Artikel 4, Punkt 43 des Gesetzes über das Schulrecht), ein rechtskräftiges Urteil eines Familiengerichts über eine Scheidung oder Trennung oder eine Sterbeurkunde sowie eine Erklärung, ein Kind allein und kein Kind gemeinsam mit seinem Elternteil zu erziehen
7. Unterbringung des Bewerbers in einer Pflegefamilie Dokument, das bestätigt, dass ein Kind gemäß dem Gesetz vom 09.06.2011 über die Unterstützung der Familie und des Pflegekinderwesens (GBl. 2025, Pos. 49 in geänderter Fassung) in eine Pflegefamilie aufgenommen worden ist.
  1. Einstellungskriterien - Stufe II des Einstellungsverfahrens

Kriterien, die in der zweiten Etappe des Einstellungsverfahrens für öffentliche Kindergärten gelten, ihre Punktwerte und Dokumente, die zum Nachweis der Erfüllung der Kriterien erforderlich sind, gemäß dem Beschluss Nr. XXXVI/392/2017 des Stadtrates in Tarnowskie Góry vom 27. April 2017.

Lp. Einstellungskriterium Punktwert des Kriteriums Dokument, das die Erfüllung des Kriteriums bestätigt
1. Der/die Bewerber/in wohnt in dem Bezirk, in dem sich der Kindergarten befindet 50 Antrag auf Aufnahme eines Kindes in den Kindergarten
2. Bewerber, dessen Entfernung von der Wohnung zum Kindergarten nicht mehr als 3 km beträgt 40 Antrag auf Aufnahme eines Kindes in den Kindergarten
3. Die Eltern/Erziehungsberechtigten (auch Alleinerziehende) sind berufstätig oder studieren Vollzeit 30 Bescheinigung über die Erwerbstätigkeit oder Vollzeitausbildung der Eltern/Erziehungsberechtigten des Bewerbers
4. Die Geschwister des Bewerbers setzen ihre Vorschulerziehung in dem Kindergarten fort, für den der Bewerber die Aufnahme beantragt 5 Schriftliche Erklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten
5. Die Geschwister der Bewerberin/des Bewerbers beantragen die Aufnahme in denselben Kindergarten 5 Schriftliche Erklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten
  1. Fristen für die Rekrutierung

Die Fristen für das ergänzende Einstellungsverfahren, einschließlich der Fristen für die Einreichung von Unterlagen, sind in der Verordnung Nr. 775/2025 des Bürgermeisters der Stadt Tarnowskie Góry vom 01.12.2025 festgelegt.

Nr. Rekrutierungsphase/Elterntätigkeit Fristen

in ergänzenden Verfahren

1. Einreichung des Antrags auf Aufnahme in den Kindergarten zusammen mit Unterlagen, die die Erfüllung der im Einstellungsverfahren zu berücksichtigenden Kriterien durch den Bewerber bestätigen 19. bis 22. Mai 2026
2. Prüfung der Anträge auf Aufnahme in den Kindergarten und der Unterlagen, die die Erfüllung der im Aufnahmeverfahren zu berücksichtigenden Kriterien bestätigen, durch die Aufnahmekommission an

28. Mai 2026

3. Veröffentlichung der Liste der qualifizierten und der nicht qualifizierten Bewerber durch den Einstellungsausschuss 5. Juni 2026
4. Bestätigung des Willens der Eltern der Bewerber, in den Kindergarten aufgenommen zu werden, in Form einer schriftlichen Erklärung an

9. Juni 2026

5. Veröffentlichung einer Liste der angenommenen und nicht angenommenen Bewerber durch den Einstellungsausschuss 11. Juni 2026

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