Verordnungen

BESTIMMUNGEN FÜR DIE NUTZUNG DES PROGRAMMS
PROGRAMM "TARNOWSKIE GÓRY KARTA MIESZKAŃCA"

§ 1
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

  1. Die vorliegende Ordnung regelt die Ausstellung der Karte und die Nutzung des Programms "Tarnowskie Góry Resident Card".
  2. Der Nutzer ist verpflichtet, sich mit dieser Ordnung vertraut zu machen und ihren Inhalt spätestens zum Zeitpunkt der Angabe der für den Erhalt der Karte erforderlichen Identifikationsdaten durch den Nutzer zu akzeptieren, was eine notwendige Bedingung für den Abschluss des Vertrages über die Nutzung der Karte und den Erhalt der Karte ist, sowie ihre Bestimmungen während der Gültigkeit des Vertrages zu befolgen.
  3. Der Inhalt dieses Reglements ist auf der Webseite des Programms und in der Abteilung für Kultur, Tourismus und Stadtförderung des Gemeindeamtes in Tarnowskie Góry, Rynek-Straße 4, erhältlich.
  4. Der Organisator des Programms "Tarnowskie Góry Resident Card" ist die Gemeinde Tarnowskie Góry.
  5. Die Parteien des Vertrages über die Nutzung des Programms "Tarnowskie Góry Resident Card" sind die Gemeinde Tarnowskie Góry und der Nutzer.

§ 2
DEFINITIONEN

Die im Reglement verwendeten Begriffe bedeuten:

  1. Programm - ist zu verstehen als das Programm "Einwohnerkarte Tarnowskie Góry";
  2. Karte - die Residentenkarte von Tarnowskie Góry in Form einer Plastikkarte oder eines Mobiltelefons, die personalisiert ist und ihren Benutzer zu Ermäßigungen, Vergünstigungen, Vorteilen und Berechtigungen berechtigt, die von Händlern und Partnern angeboten werden, gemäß der aktuellen Liste, die auf der Webseite des Programms veröffentlicht wird, und die auch die Funktion eines Bibliotheksausweises erfüllt;
  3. Händler/Veranstalter - die Stadtverwaltung von Tarnowskie Góry;
  4. Benutzer - eine natürliche Person, die den Kartennutzungsvertrag abgeschlossen hat;
  5. Kartenvertrag oder Vertrag - die vom Benutzer akzeptierte Ordnung;
  6. Regelungen - Regelungen des Programms "Tarnowskie Góry Resident Card";
  7. Webanwendung - eine Anwendung, die im Webbrowser des Nutzers gestartet wird und über die der Nutzer ein Konto anlegen und verwalten kann;
  8. Mobile Anwendung - eine Anwendung für mobile Geräte, die von Google Play und App Store heruntergeladen werden kann, die auf dem Mobiltelefon (Smartphone) oder einem anderen kompatiblen elektronischen Gerät des Benutzers installiert wird und die Erstellung und Verwaltung des Benutzerkontos ermöglicht;
  9. Gemeinde Tarnowskie Góry - der Organisator des Programms mit Sitz im Gemeindebüro in Tarnowskie Góry, Rynek-Straße 4, 42-600 Tarnowskie Góry;
  10. Partner - eine Person, die den Kartennutzern aus eigener Initiative Ermäßigungen, Vergünstigungen, Präferenzen und Berechtigungen gewährt;
  11. Kundenservicestelle - die Abteilung für Kultur, Tourismus und Stadtförderung des Stadtamtes in Tarnowskie Góry in der Rynek-Straße 4; die Kontaktdaten sind auf der Webseite des Programms angegeben;
  12. Programm-Website - die Website des Programms "Tarnowskie Góry Resident Card";
  13. Passwort - ein vom Nutzer festgelegtes vierstelliges Passwort, mit dem sich der Nutzer in sein Konto einloggen kann;
  14. Login - Kennung des Benutzers in Form einer vom Benutzer definierten Zeichenfolge oder der Kartennummer des Benutzers (austauschbar), die zur Anmeldung im Benutzerkonto dient;
  15. Auftragnehmer - BPROG Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością mit Sitz in Ząbki (05-091), ul. Wojska Polskiego, nr. 18, lok. 1, eingetragen im Unternehmerregister des Landesgerichtsregisters unter der KRS-Nummer: 0000554257.

§ 3
BENUTZER UND GRUNDSÄTZE FÜR DIE AUSSTELLUNG DES AUSWEISES

  1. Die Karte kann ausgestellt werden als:
    1. Mobile Karte (Mobile Anwendung),
    2. Plastikkarte, die als Anlage Nr. 1 zu diesen Bedingungen beigefügt ist.
  2. Der Benutzer kann nur eine Kartennummer erhalten und kann alle in Absatz 1 genannten Kartenformen gleichzeitig und austauschbar verwenden.
  3. Die Karte wird ausgegeben:
    1. über die Web-Anwendung (nur mobile Karte), die von einem Desktop-Computer, einem Laptop oder einem mobilen Gerät aus bedient werden kann;
    2. in der Abteilung für Kultur, Tourismus und Stadtförderung des Stadtamtes in Tarnowskie Góry, Rynek 4 (Plastikkarte, mobile Karte), nach der Eingabe der Daten des Benutzers und der Bestätigung seiner Berechtigung zum Erhalt der Karte (Kartenaktivierung).
  4. Der Musterantrag für die Teilnahme am Programm und die Ausstellung der Karte in Form einer Plastik- oder Handykarte befindet sich in der Anlage Nr. 2 zu diesen Bestimmungen.
  5. Der Antrag auf Ausstellung der Karte kann über die Online-Anwendung, die mobile Anwendung oder persönlich in der Abteilung für Kultur, Tourismus und Stadtförderung des Stadtamtes in Tarnowskie Góry am Rynek 4 gestellt werden.
  6. Der Antrag auf eine Karte kann eingereicht werden:
    1. im Falle einer voll geschäftsfähigen natürlichen Person - persönlich; die Person kann den Antrag auch im Namen eigener oder adoptierter minderjähriger Kinder, die in Pflege genommen wurden (bis zum 26. Lebensjahr) oder durch einen Bevollmächtigten stellen (im Falle eines Bevollmächtigten nur in der Abteilung für Kultur, Tourismus und Stadtförderung des Gemeindeamtes in Tarnowskie Góry in der Straße Rynek 4);
    2. bei nicht voll geschäftsfähigen Personen - durch einen Elternteil oder einen gesetzlichen Vormund;
  7. Es ist möglich, mehrere Benutzerkarten in der Mobilen Anwendung auf einem Mobilgerät oder über ein Konto in der Webanwendung zu aktivieren (z.B. Karten mehrerer Familienmitglieder des Benutzers).
  8. Die Nutzung der Mobilen Anwendung erfordert deren Installation auf dem Mobiltelefon (Smartphone) oder einem anderen kompatiblen elektronischen Gerät des Nutzers. Um die mobile Anwendung korrekt nutzen zu können, muss das elektronische Gerät des Nutzers, auf dem die mobile Anwendung installiert ist, die in Google Play oder im App Store angegebenen Parameter aufweisen.
  9. Um die Webanwendung ordnungsgemäß nutzen zu können, muss die IT-Infrastruktur des Nutzers, auf der die Webanwendung ausgeführt wird, in den folgenden Browsern mindestens in den Versionen Google Chrome 75, Mozilla Firefox 68, Safari 12, Microsoft Edge 40, Internet Explorer 11, Opera 62 und neuer korrekt funktionieren.
  10. Die Plastikkarte wird nur auf Antrag des Nutzers in der Abteilung für Kultur, Tourismus und Stadtförderung des Stadtamtes in Tarnowskie Góry, Rynek 4, als personalisierte Karte mit aufgedrucktem Vor- und Nachnamen sowie Foto des Nutzers ausgestellt.
  11. Zur Teilnahme am Programm sind folgende Personen berechtigt:
    GRUPPE PERSONEN NACHWEISE
    1 die ihre Einkommensteuer in Tarnowskie Góry abrechnen und in ihrer Steuererklärung die Gemeinde Tarnowskie Góry als ihren Wohnsitz angeben - erste Seite der Einkommensteuererklärung für das vorangegangene Jahr
    2 die die auf ihren landwirtschaftlichen Betrieb entfallende Agrarsteuer in Tarnowskie Góry begleichen und in der Agrarsteuererklärung als Wohnsitz die Gemeinde Tarnowskie Góry angeben - einen gültigen Landwirtschaftssteuerbescheid
    oder
    - die erste Seite der Informationen zur Agrarsteuer - Formular IR
    3 mit ständigem oder vorübergehendem Wohnsitz im Gebiet der Gemeinde Tarnowskie Góry gemeldet sind, die unter 26 Jahre alt sind und von der Pflicht zur Zahlung der Einkommensteuer mit dem so genannten "Jugendabzug" befreit sind - PIT˚11-Steuerinformationen für das vorangegangene Jahr
    oder
    - im Falle der Einreichung der PIT-11-Informationen über das Internet - UPP (amtliche Bescheinigung der Einreichung)
    4 Kinder von Personen der Gruppen 1 bis 3 bis zum Alter von 18 Jahren
    5 Personen ohne Einkommen, die Kinder unter 18 Jahren großziehen und mit ständigem oder vorübergehendem Wohnsitz in der Gemeinde Tarnowskie Góry gemeldet sind Entscheidung über die Gewährung der Leistung 800+
    6 Personen, die studieren, zwischen 18 und 26 Jahren alt sind und mit ständigem oder vorübergehendem Wohnsitz im Gebiet der Gemeinde Tarnowskie Góry gemeldet sind - aktueller Schul- oder Studentenausweis,
    - Erklärung des Schülers/Studenten, die die Anlage Nr. 3 zu den Vorschriften bildet
    7 Rentner, die mit ständigem oder vorübergehendem Wohnsitz auf dem Gebiet der Gemeinde Tarnowskie Góry gemeldet sind Rentnerausweis

  12. Wenn der Kartenvertrag durch einen Bevollmächtigten abgeschlossen wird, sollte die Vollmacht zumindest die Befugnis zur Beantragung der Karte und zum Abschluss des Kartenvertrags enthalten. Die Vollmacht sollte zumindest in einfacher Schriftform erteilt werden. Der Abschluss des Vertrages über die Nutzung der Karte durch einen Bevollmächtigten ist nur in der Abteilung für Kultur, Tourismus und Stadtförderung des Stadtamtes in Tarnowskie Góry am Rynek 4 möglich.
  13. Vor dem Abschluss des Vertrages über die Nutzung der Karte gibt der Nutzer im Antragsformular die folgenden Daten an:
    1. Vor- und Nachname;
    2. ein neueres Foto im Format 35x45 mm; auf der Rückseite sollte eine Beschreibung - Vor- und Nachname - enthalten sein. Wird der Antrag in der Anwendung eingereicht, muss das Foto im JPG- oder PNG-Format mit einer Mindestauflösung von 300 Pixel beigefügt werden. 300 Pixel Auflösung. Das Foto sollte vor einem einfarbigen, hellen Hintergrund aufgenommen sein und den ganzen Kopf zeigen. Die Person auf dem Foto sollte ohne getönte Brille und Kopfbedeckung abgebildet sein, mit Ausnahme von Personen, die aus religiösen Gründen eine Kopfbedeckung tragen. Das Lichtbild, das dem Papierantrag beigefügt ist, wird nach Erhalt der Karte zurückgegeben. Für Personen unter 18 Jahren, die eine Plastikkarte beantragen, ist kein Lichtbild erforderlich;
    3. PESEL oder in Ermangelung dessen das Geburtsdatum;
    4. Wohnanschrift;
    5. Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse des Benutzers mit Angabe des bevorzugten Kommunikationskanals;
    6. ein Dokument, das die Bevollmächtigung bestätigt, den Antrag im Namen einer anderen Person einzureichen - dies gilt unter anderem für Bevollmächtigte;
    7. im Falle der Teilnahme am Programm "Familie 5+", das von der Stadtverwaltung Tarnowskie Góry durchgeführt wird:
      - Nummer und Verfallsdatum der Karte
      Die Ermäßigungen aus den Programmen werden nicht addiert.
  14. Bei der Einreichung des Antrags müssen die in der Tabelle (Punkt 11) aufgeführten Dokumente, die den Anspruch auf die Ausstellung der Karte bestätigen, vorgelegt oder dem Online- oder mobilen Antrag beigefügt werden.
  15. Wenn es nicht möglich ist, eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse anzugeben, wird ein Mitarbeiter der Abteilung für Kultur, Tourismus und Stadtförderung des Stadtamtes in Tarnowskie Góry am Rynek 4 ein spezielles Login für den Erhalt der Karte bereitstellen.
  16. Wenn es notwendig ist, die fehlenden Daten oder Dokumente zu ergänzen, wird die Person, die den Antrag annimmt, den Nutzer darüber bei der Einreichung des Antrags in der Abteilung für Kultur, Tourismus und Stadtförderung des Stadtamtes in Tarnowskie Góry am Rynek 4 oder bis zu drei Arbeitstagen ab dem Datum der Einreichung des Antrags in der Webanwendung oder der mobilen Anwendung informieren.
  17. Das Benutzerkonto ist durch das Login und das Passwort des Benutzers geschützt, die der Benutzer im Laufe der Beantragung der Karte selbständig festlegt.
  18. Der Abschluss des Kartenvertrages durch den Nutzer mit der Gemeinde Tarnowskie Góry erfolgt jeweils zu diesem Zeitpunkt:
    1. Aktivierung der mobilen Karte in der mobilen Anwendung oder in der Online-Anwendung,
    2. der Ausgabe einer aktiven Plastikkarte an den Benutzer.

§ 4
REGELN FÜR DIE VERWENDUNG DER KARTE

  1. Die Karte wird als personalisierte Karte ausgegeben, d.h. sie ist dem Nutzer zugeordnet und kann nur von diesem verwendet werden.
  2. Um einen Rabatt, eine Ermäßigung, einen Vorzug oder eine Berechtigung zu erhalten, muss die Karte dem Händler oder einem Partner beim Bezahlen einer Gebühr/eines Tickets, beim Betreten einer Einrichtung für eine Veranstaltung oder bei der Ticketkontrolle vorgelegt werden. Eine Person, die die Karte nicht bei sich trägt, hat keinen Anspruch auf eine Ermäßigung.Partner verfügt nicht über eine Liste der Kartennutzer.
  3. Ermäßigungen, Vergünstigungen, Präferenzen und Berechtigungen im Rahmen des Programms sind für Kinder unter 6 Jahren auf der Grundlage einer gültigen Karte der Eltern oder des Erziehungsberechtigten erhältlich.
  4. Die Karte wird unentgeltlich ausgestellt.
  5. Die Karte bestätigt den Anspruch des Nutzers auf bestimmte Rabatte, Vergünstigungen, Vorzüge oder Berechtigungen bei Händlern, wobei die Höhe der Rabatte für verschiedene Nutzergruppen unterschiedlich sein kann. Die Ermäßigungen können einer Mengenbegrenzung zu einem bestimmten Zeitpunkt oder für eine bestimmte Art von Dienstleistung unterliegen. Diesbezügliche Informationen werden auf der Programm-Website veröffentlicht. Die Überprüfung der Berechtigung und der Identität erfolgt durch Scannen des QR-Codes auf der Karte mit Hilfe der Verifizierungsanwendung, des Lesegeräts oder durch die Bestätigung des Händlers bei Vorlage der Karte.
  6. Die Überprüfung der Berechtigung des Händlers zur Nutzung der Rabatte der Karte, die für Nutzer anderer Programme bestimmt sind: "Family 5+" erfolgt gegen Vorlage der aktuellen Karte, die Ermäßigungen aus den Programmen werden nicht addiert.
  7. Die Überprüfung der Ansprüche von Personen unter 18 Jahren mit einer Plastikkarte, auf der sich kein Foto des Nutzers befindet, setzt voraus, dass der Nutzer über ein anderes Dokument mit einem Foto verfügt, das die Identifizierung ermöglicht.
  8. Die Überprüfung der Berechtigung des Programmpartners zur Inanspruchnahme der mit der Karte gewährten Vergünstigungen beruht auf der Vorlage einer gültigen Karte.
  9. Die Karte hat nicht die Funktion eines Zahlungsinstruments (e-purse).
  10. Der Benutzer kann die Karte über das in der Webanwendung oder der mobilen Anwendung erstellte Benutzerkonto verwalten. Die Webanwendung und die mobile Anwendung ermöglichen es den Kartennutzern:
    1. Zugang zu Informationen über aktuelle Preislisten und Rabatte sowie über zeitlich befristete Promotionen und Rabattaktionen;
    2. Anzeige der dem Kartennutzer gewährten Rabatte;
    3. die Anzeige der Gültigkeitsdauer der mit der Karte erworbenen Rechte;
    4. Änderung des Passworts und des Logins;
    5. Überprüfung der Richtigkeit der persönlichen Daten des Kartenbenutzers;
    6. Aktivierung der mobilen Karte, die Deaktivierung der Karte erfolgt ausschließlich über die Webanwendung oder in der Abteilung für Kultur, Tourismus und Stadtförderung des Stadtamtes in Tarnowskie Góry am Rynek 4;
    7. die Sperrung der Karte und die Beantragung der Neuausstellung der Karte erfolgt nur über die Online-Anwendung oder in der Abteilung für Kultur, Tourismus und Stadtförderung des Stadtamtes in Tarnowskie Góry am Rynek 4;
    8. das Herunterladen der Historie der mit der Karte durchgeführten Transaktionen erfolgt nur über die Online-Anwendung;
    9. Kommunikation mit der Abteilung für Kultur, Tourismus und Stadtförderung des Stadtamtes in Tarnowskie Góry am Rynek 4 in Angelegenheiten, die mit der Karte zusammenhängen (Senden und Empfangen von Nachrichten);
    10. Beantragung der Löschung des Kontos/der Anonymisierung der Daten;
    11. Erledigung der in den Punkten 1-9 beschriebenen Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Karte für Familienangehörige.
  11. Die Karte, sowohl in Form einer mobilen Karte als auch einer Plastikkarte, wird unbefristet ausgestellt, vorbehaltlich einer Begrenzung der Berechtigung zum Erhalt von Rabatten, die für einen Zeitraum von 24 Monaten gültig sind. Die Gültigkeit der Ermäßigungen wird bei Erfüllung der in § 3 Abs. 14 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Voraussetzungen verlängert.

§ 5
VERPFLICHTUNGEN DES NUTZERS UND DER GEMEINDE TARNÓW BERGE UND VERANTWORTLICHKEITEN

  1. Der Benutzer ist verpflichtet, die Karte in Übereinstimmung mit den sich aus den Bestimmungen dieser Ordnung ergebenden Regeln, dem allgemein geltenden Recht sowie den Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens zu benutzen. 2.
  2. 2. der Benutzer ist verpflichtet, die Karte sicher zu benutzen und sie nicht unbefugten Personen zugänglich zu machen. 3.
  3. 3. Der Nutzer ist verpflichtet, seine Authentifizierungsdaten, insbesondere das Login und das Passwort, so zu schützen, dass ein Zugriff durch Unbefugte ausgeschlossen ist.
  4. (4) Bei Bekanntwerden oder Verdacht auf Bekanntwerden der in § 3 genannten Daten gegenüber Unbefugten, bei Verlust oder Beschädigung der Plastikkarte, des Geräts, auf dem die Mobile Card installiert ist oder auf dem die webbasierte Anwendung läuft, ist nur der Nutzer berechtigt, Maßnahmen zur Änderung der Daten oder zur Sperrung der Karte zu ergreifen.
  5. Um die Sperrung der Karte zu beantragen, kann der Nutzer oder sein Bevollmächtigter/Elternteil/Erziehungsberechtigter, zusätzlich zu den in Absatz 4 beschriebenen Handlungen, die oben genannten Handlungen persönlich in der Abteilung für Kultur, Tourismus und Stadtförderung des Gemeindeamtes in Tarnowskie Góry am Rynek 4 vornehmen.
  6. Die Gemeinde Tarnowskie Góry haftet bis zur Sperrung der Karte nicht für Schäden, die durch die Nutzung der Karte verursacht werden, einschließlich der Schäden, die durch das Eintreten des im Absatz 4 genannten Ereignisses verursacht werden. Der Kartenbenutzer haftet für alle Schäden, die während dieses Zeitraums entstehen. 7.
  7. Im Falle der Zerstörung, der Beschädigung, des Verlustes der Plastikkarte oder der Änderung der Daten auf der Plastikkarte beantragt der Kartenbenutzer oder sein Vertreter ein Duplikat. Für die Ausstellung eines Duplikats der Plastikkarte wird eine Gebühr erhoben, deren Höhe auf der Website des Programms bekannt gegeben wird. Um eine neue Plastikkarte zu erhalten, füllt der Nutzer einen Antrag auf Ausstellung der Karte aus (Anhang Nr. 2 zu diesen Regeln) und kreuzt das Kästchen "Ausstellung eines Duplikats" an. 8.
  8. (8) Um ein Duplikat der Karte zu erhalten, meldet sich der Benutzer oder sein Bevollmächtigter/Elternteil/Erziehungsberechtigter persönlich in der Abteilung für Kultur, Tourismus und Stadtförderung des Gemeindeamtes in Tarnowskie Góry am Rynek 4.
  9. 9. Die Gemeinde Tarnowskie Góry haftet nicht für schuldhafte Handlungen des Benutzers, die einen Verstoß gegen die Benutzungsordnung oder gegen allgemein geltendes Recht darstellen.

§ 6
BEENDIGUNG DES VERTRAGES ÜBER DIE NUTZUNG DER KARTE

  1. Der Vertrag über die Nutzung der Karte wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
  2. Die Löschung des Kontos des Kartenbenutzers ist gleichbedeutend mit der Sperrung der Karte und der Beendigung des Kartenvertrages.
  3. Die Einreichung eines Antrags auf Austritt aus dem Programm durch den Benutzer ist gleichbedeutend mit der Einreichung einer Kündigung des Vertrags über die Nutzung der Karte und führt zur Sperrung der Karte, zur Löschung des Kontos des Benutzers und zur Beendigung des Vertrags mit Wirkung ab dem Datum der Einreichung des Antrags auf Austritt aus dem Programm, dessen Muster als Anlage 4 zu diesen Bedingungen beigefügt ist. Die Einreichung eines Antrags durch den Nutzer kann erfolgen:
    1. über die mobile Anwendung oder die Webanwendung - durch Löschung des Nutzerkontos in der Anwendung;
    2. schriftlich, indem er den Antrag an die Abteilung für Kultur, Tourismus und Stadtförderung des Stadtamtes in Tarnowskie Góry, Rynek 4, schickt
    3. persönlich in der Abteilung für Kultur, Tourismus und Stadtförderung des Stadtamtes in Tarnowskie Góry am Rynek 4.
  4. Die Gemeinde Tarnowskie Góry hat das Recht, den Vertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn der Nutzer schuldhaft grob gegen die Benutzungsordnung verstößt. Dieses Recht steht der Gemeinde Tarnowskie Góry ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme des groben Verstoßes des Nutzers gegen die Bestimmungen der Benutzungsordnung zu. In einem solchen Fall ist der Benutzer verpflichtet, die Plastikkarte unverzüglich zurückzugeben.
  5. Die Gemeinde Tarnowskie Góry hat das Recht, den Vertrag im Falle des Verlustes der Rechte des Benutzers an seinem Besitz gemäß § 3.14 mit einer Frist von einem Monat zu kündigen. Das Recht, den Vertrag zu kündigen, entsteht ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme des Kündigungsgrundes.

§ 7
ÄNDERUNG DER BEDINGUNGEN

  1. Der Nutzer hat die Möglichkeit, sich mit dem aktuellen Inhalt des Reglements vertraut zu machen, das auf der Internetseite des Programms und in der Abteilung für Kultur, Tourismus und Stadtförderung des Stadtamtes in Tarnowskie Góry, Rynek-Straße 4, zur Verfügung gestellt wird.
  2. Der Nutzer wird über jede Änderung des Reglements auf der Programm-Website und in der Abteilung für Kultur, Tourismus und Stadtförderung des Stadtamtes in Tarnowskie Góry, Rynek 4, spätestens am Tag vor Inkrafttreten der Änderung des Reglements informiert.
  3. Wenn der Nutzer keinen schriftlichen Einspruch gegen die Änderungen der Geschäftsordnung vor deren Inkrafttreten eingelegt hat, wird davon ausgegangen, dass der Nutzer mit deren Einführung einverstanden ist. Die Einlegung eines Widerspruchs ist nur in der in § 6.3 genannten Form möglich und kommt einer Kündigung des Kartenvertrags zum Tag vor dem Inkrafttreten der vorgeschlagenen Änderungen gleich.

§ 8
SCHUTZ DER PERSONENBEZOGENEN DATEN

  1. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Nutzers erfolgt im Einklang mit den Grundsätzen der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung - DSGVO).
  2. Ausführliche Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Nutzer finden sich in der Informationsklausel, die den Anhang Nr. 5 zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bildet.
  3. Der Verwalter der personenbezogenen Daten der Kartennutzer ist der Bürgermeister der Stadt Tarnowskie Góry

BÜRGERMEISTER DER STADT TARNOWSKIE BERGE
ARKADIUSZ TSCHECHISCH

App-Symbol Karta mieszkańca Tarnowskie Góry

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