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Obligatorische Rattenbekämpfung – Herbst 2026
Vom 1. bis zum 15. Oktober 2026 findet auf dem Gebiet der Gemeinde Tarnowskie Góry eine obligatorische Rattenbekämpfung statt.
Gleichzeitig möchten wir daran erinnern, dass gemäß der Verordnung des Bürgermeisters von Tarnowskie Góry:
1. Die obligatorische Rattenbekämpfung gilt für alle bebauten Grundstücke im Gebiet der Gemeinde Tarnowskie Góry, darunter:
a) Mehrfamilienhäuser, einschließlich Wohnblocks,
b) Gebäude für öffentliche Zwecke, Produktions- und Lagergebäude sowie Immobilien, die teilweise bewohnt und teilweise unbewohnt sind.
2. Eigentümer von Immobilien, einschließlich Miteigentümer, Erbbauberechtigte sowie Organisationseinheiten und Personen, die Immobilien verwalten oder nutzen, sowie andere Stellen, die über die in Punkt 1 genannten Immobilien verfügen, müssen auf ihrem Gelände auf eigene Kosten eine Rattenbekämpfung durchführen. Sie können dies selbst durchführen oder ein Fachunternehmen damit beauftragen. Außerdem müssen sie die Überprüfung der Art und Wirksamkeit der Rattenbekämpfung ermöglichen.
3. Die Stadtpolizei wird die Rattenbekämpfung kontrollieren und überwachen. Auf deren Verlangen muss ein Kaufbeleg für Rattengift oder ein Auftrag zur Rattenbekämpfung zusammen mit einer Liste der davon betroffenen Objekte und Einrichtungen vorgelegt werden.
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