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Förderung des Leistungssports 2027

Anträge auf finanzielle Unterstützung für die Förderung des Sports in Tarnowskie Góry sind bis zum 15. Oktober des laufenden Jahres einzureichen, sofern die betreffende Maßnahme bzw. das geplante Vorhaben im folgenden Jahr, d. h. im Jahr 2027, begonnen und abgeschlossen werden soll.

Die finanzielle Unterstützung, die ein Sportverein beantragt, kann zur Kofinanzierung der Durchführung der beantragten Maßnahme im Bereich der Sportförderung verwendet werden, insbesondere für:

  • die Durchführung von Sportausbildungsprogrammen;
  • den Kauf von Sportausrüstung;
  • die Deckung der Kosten für die Organisation von Sportwettkämpfen oder die Teilnahme an diesen Wettkämpfen;
  • die Deckung der Kosten für die Nutzung von Sportanlagen zu Trainingszwecken;
  • die Finanzierung von Sportstipendien sowie der Vergütung des Trainerstabs.

Aus dem Zuschuss zur Finanzierung der beantragten Maßnahme im Bereich der Sportförderung dürfen jedoch nicht finanziert werden:

  • die Zahlung von Vergütungen an Sportler oder Funktionäre eines Sportvereins;
  • der Transfer eines Spielers von einem anderen Sportverein;
  • die Zahlung von Strafen, Bußgeldern und anderen Sanktionsgebühren, die gegen den Sportverein oder einen Spieler dieses Vereins verhängt wurden;
  • Verbindlichkeiten des Sportvereins aus aufgenommenen Darlehen, Krediten oder dem Kauf von Wertpapieren sowie Kosten für den Schuldendienst;
  • Kosten, die dem Antragsteller vor Abschluss des Fördervertrags für die Durchführung des Vorhabens entstanden sind.

Und noch ein wichtiger Punkt, der zugleich eine Art Grundvoraussetzung für Sportvereine darstellt, die finanzielle Unterstützung beantragen. Nämlich, dass die finanzielle Unterstützung in Form eines zweckgebundenen Zuschusses erfolgt, der Sportvereinen nach Durchführung des in der Verordnung festgelegten Verfahrens gewährt wird und zudem von den sportlichen Leistungen der Sportvereine sowie vom Grad der Verwirklichung des öffentlichen Ziels im Bereich des Sports abhängt. Das im Beschluss festgelegte öffentliche Ziel im Bereich Sport wird erreicht durch:

  • die Verbesserung der Bedingungen für die Ausübung von Sport auf dem Stadtgebiet durch die Mitglieder der einzelnen Sportvereine;
  • Erweiterung des Zugangs der Einwohner zu sportlichen Aktivitäten, die von den einzelnen Sportvereinen angeboten werden;
  • die finanzielle Unterstützung von Aufgaben, die von Sportvereinen durchgeführt werden, die sich für die Verbreitung, Förderung und Entwicklung des Sports einsetzen und deren Sportler bei nationalen und internationalen Wettkämpfen immer bessere sportliche Ergebnisse erzielen.

Der vom Sportverein beantragte Förderbetrag darf 90 % der gesamten geplanten Kosten für die Durchführung der beantragten Maßnahme im Bereich der Sportförderung nicht überschreiten.

Der Antrag eines Sportvereins auf finanzielle Unterstützung für die Sportförderung in Tarnowskie Góry sollte folgende Angaben enthalten:

  • den Namen, den Sitz, die Kontaktdaten der Personen (die befugt sind, den Verein zu vertreten und Verträge zu unterzeichnen) sowie die Bankkontonummer des Antragstellers;
  • eine detaillierte Beschreibung der Maßnahme, für die eine Förderung beantragt wird, einschließlich Angaben zum Ort der Durchführung der Maßnahme und zu den angestrebten Zielen;
  • einen detaillierten Kostenvoranschlag für die Maßnahme unter Angabe der gesicherten Eigenmittel;
  • einen Zeitplan für die Durchführung der Maßnahme und die Verwendung der Fördermittel sowie eine Kalkulation der voraussichtlichen Kosten für die Durchführung der Maßnahme.

Dem Antrag auf Gewährung einer finanziellen Förderung zur Förderung des Sports in Tarnowskie Góry sind beizufügen:

  • ein aktueller Auszug aus dem Landesgerichtsregister oder einem anderen Register bzw. aus dem für die Organisationsform des jeweiligen Sportvereins zuständigen Verzeichnis;
  • eine aktuelle Ausfertigung der Satzung oder des Gesellschaftsvertrags;
  • einen Sach- und Finanzbericht für das vorangegangene Jahr.

Alle Unterlagen müssen von den zur Vertretung des Vereins befugten Personen als mit dem Original übereinstimmend beglaubigt werden.

Informationen:

Abteilung für Bildung, Sport und Gesundheit [Referat für Sport und Gesundheit (Zimmer Nr. 44, Tel. 32 39 33 746) des Stadtamtes in Tarnowskie Góry, ul. Sienkiewicza 2, 42-600 Tarnowskie Góry.

Die DSGVO-Information wurde als Anhang unter dem Artikel sowie auf der BIP-Seite der Stadtverwaltung Tarnowskie Góry veröffentlicht.

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